Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu  dürfen.

Sie führen ein Unternehmen und tragen somit die Verantwortung für Ihren Berieb und Ihre Mitarbeiter. Durch die in letzten Jahren permanent weiterentwickelte Gesetzesgrundlagen gewinnt die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb immer mehr an Bedeutung. Um so wichtiger ist es kompetente Fachkräfte für Arbeitssicherheit an Ihrer Seite zu haben, die unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen den Schutz der Mitarbeiter berücksichtigen und den Arbeitsschutz professionell organisieren.

Wir als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten Sie in allen Fragen zu:

 

Arbeitssicherheit  /  Gesundheitsschutz  /  Unfallverhütung /  Sicherheitstechnische Prüfungen

 

  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

  • Regalprüfungen nach DIN EN 15635, BetrSichV sowie BGR 234

  • Leiter und Tritte Prüfung BGV D36

  • Flurförderfahrzeuge, Staplerprüfung DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)

  • Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BRG 232

  • Ladebrücken und fahrbare Rampen BRG 233

  • usw.

 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

 

Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) regelt alle erforderlichen Pflichten des Arbeitsgebers und des Arbeitsnehmers zur Verhinderung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Die hier aufgeführten Pflichten sind sehr umfangreich und können meist nur mit Hilfe einer fachkundigen Beratung im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung umgesetzt werden. Unter dem Begriff Arbeitsschutz sind die wesentlichen Aussagen zum Arbeitschutzgesetz zusammengefasst.

Durch regelmäßige Betriebsbegehungen sollen Schwachstellen, z.B. bei Produktionsabläufen, aufgedeckt und ein sicherer Umgang mit technischen Arbeitsmitteln gewährleistet werden.